SiGe-Koordination (Baustellensicherheit)
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen ist ein wichtiges Thema. Viele Unfälle sind auf Planungsmängel und ungeeignete oder fehlende Organisation zurückzuführen. Zahlreiche Richtlinien und wie die EG-Baustellenrichtline und die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen gilt es zu beachten – da ist der Bauherr auf kompetente Unterstützung angewiesen.
Nach der Baustellenverordnung muss der Bauherr (oder sein Vertreter)
- die allgemeinen Grundsätze von § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Bauausführung berücksichtigen,
- einen Sicherheits- oder Gesundheitsschutzkoordinator (Koordinator) bestellen, wenn mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind,
- bei größeren Baustellen das Bauvorhaben bei der zuständigen Behörde anmelden,
- schon während der Planungs- und Ausschreibungsphase in sicherheitstechnischer Hinsicht beratend mitwirken,
- auf der Baustelle das gewerbliche Personal unterweisen,
- eine "Unterlage" für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage zusammenstellen und
- unter Umständen einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) aufstellen und diesen fortschreiben, wenn sich geplante Abläufe verändern.
Als Experten auf dem Gebiet Sicherheit und Gesundheitsschutz können wir folgende Aufgaben übernehmen:
1) Vorankündigen und Abwickeln der Formalitäten bei den staatlichen Ämtern für Arbeitschutz
2) Erstellen des SIGE-Plans (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan)
3) die gesamte SIGE-Koordination
Wir beraten Sie gerne, ob ein SiGe-Plan für Ihr Projekt notwendig ist und
Beispiele für die erfolgreiche SiGe-Koordination finden Sie unter Projekte.